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Pressemitteilung:
02. Dezember 2011
Gerda Kieninger: AsF begrüßt Vorstoß der Landesregierung zur Reform der Minijobs

Gerda Kieninger, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in NRW
Zu der Gesetzesinitiative, die am 16. Dezember 2011 im Bundesrat behandelt werden und die Arbeitsbedingungen von mehr als 7,3 Millionen geringfügig Beschäftigten verbessern soll, erklärt Gerda Kieninger, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in NRW:

Die AsF in NRW begrüßt den Vorstoß der rot-grünen Landesregierung zur Reform der geringfügigen Beschäftigung und die damit verbundene Bekämpfung von illegaler Beschäftigung ausdrücklich.

Zum Hintergrund: Die Mehrheit der in Minijobs Beschäftigten sind Frauen. Im gewerblichen
Bereich stellen sie - mit rund 63 Prozent - fast zwei Drittel der Beschäftigten, bei den in
privaten Haushalten geringfügig Beschäftigten, sogar knapp 91 Prozent. Minijobs verfestigen
alte Rollenmuster und alte Abhängigkeiten. Dieser Zustand wird nun aufgebrochen.

Mit der Gesetzesinitiative können nun deutliche Verbesserungen für die Betroffenen erreicht
werden. Durch die begrenzte Wochenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden soll die
Ausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindert werden. Die zeitliche Begrenzung ist dabei ein Schlüssel zur angemessenen Entlohnung der geringfügig Beschäftigten. Bei Überschreiten dieser zeitlichen Begrenzung liegt automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Dies wäre ein zusätzlicher Erfolg, gerade
auch für die vielen Frauen, die dadurch eigene Sozialleistungsansprüche erwerben würden.

Darüber hinaus sind bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften - wie beispielsweise beim Tariflohn, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, dem Mutter- und Kündigungsschutz, oder beim bezahlten Urlaub - Sanktionen gegen die Arbeitgeber vorgesehen. Bei
Nichtbeachtung der Vorschriften werden Arbeitgeber zukünftig die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dabei werden den Beschäftigten die Beitragszeiten auf ihrem Rentenversicherungskonto gut geschrieben. Zur Flankierung und besseren
Umsetzung dieser Regelungen wird eine Sofortanmeldung für geringfügig Beschäftigte
eingeführt. Dies ist ein zusätzliches Instrument zur Beseitigung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung.

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