Zur Schule in den Volksgarten?

Die Michaelischule, die zurzeit in der Loreleystraße untergebracht ist, möchte im Volksgarten ein neues Gebäude errichten. Nach Ansicht der Verwaltung wäre dafür ein 5.400 Quadratmeter großes Grundstück neben dem Katholischen Kindergarten geeignet, auf dem sich ein verwaister Betriebshof der Stadt Köln (Vorgebirgswall 4-8) befindet.

Für die Nutzung dieses Geländes durch die freie Waldorschule Michaeli sprechen einige Argumente: Die Stadt braucht den Betriebshof nicht mehr und müsste ihn ohnehin demnächst auf eigene Kosten wegen Baufälligkeit abreißen oder sanieren. Zudem ist die Fläche bereits versiegelt, so dass das Grundstück für bauliche Maßnahmen gut geeignet ist. Und auch die Fläche zwischen Vorgebirgswall und Bahndamm, auf der die Schule Parkplätze anlegen will, ist heute nichts weiter als unbenutztes Brombeergestrüpp.

Kosten würden der Stadt keine entstehen. Diese würde die Schule vollständig tragen. Für den Bau soll ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden. „Das Haus soll sich harmonisch in den Park einfügen, etwa durch begrünte Dächer oder einen Garten als Pausenhof“, ist sich Sigfried Cremers, Lehrer und Mitglied im Baukreis der Schule, seiner gestalterischen Verantwortung bewusst.

Gefahr oder Chance?

Der Vorschlag über einen Schulbau im Volksgartent wird im SPD-Ortsverein Südstadt zurzeit kontrovers diskutiert. Die einen sehen in der Nutzung des brachliegenden Geländes eine Möglichkeit, die Attraktivität des Volksgartens zu vergrößern. Andere dagegen haben Bedenken, dass ein Neubau im Volksgarten dazu führen könnte, dass auch weitere Gebäude dort errichtet werden könnten. Dies würde die Funktion des Volksgartens als Parkanlage gefährden. Zudem müsste zunächst im Stiftungsvertrag geklärt werden, ob eine bauliche Nutzung des Geländes überhaupt als Stiftungszweck vorgesehen ist.

Bedingungen für den Neubau der Schule

Einig war man sich in der intensiven Diskussion darüber, dass ein Schulbau nur dann in Frage kommt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

1. Die verlorengehenden Grünfläche (Parkplatz) muss innerhalb des Volksgartens ausgeglichen werden. Hierfür bietet sich der zweite Betriebshof rund um die Orangerie an, der von der Stadt ebenfalls nicht mehr benötigt wird. Diese Fläche könnte entsiegelt und als Parkanlage um die hübsche Orangerie den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden.

2. Die Grundstücksgrenzen müssen im Vertrag strikt festschrieben werden. Eine zukünftige Erweiterung muss ebenfalls vertraglich ausgeschlossen werden. Der Schule muss klar sein, dass sie sich bei späterem zusätzlichem Platzbedarf einen völlig neuen Standort suchen muss.

3. Das Grundstück wird nicht an die Schule verkauft, sondern nur verpachtet, so dass das Grundstück z.B. nach 80 Jahren wieder an die Stadt zurückfällt.

„Ich denke, dass auf diese Weise der Volksgarten insgesamt gewinnen würde – obwohl ja jeder spontan widersprechen möchte, wenn man hört, dass jemand eine Schule im Volksgarten bauen will“, erklärt Eva Bruch, Vize-Vorsitzende des Bauausschusses und stellvertretende Vorsitzende im SPD-Ortsverein Südstadt. „Die ohnehin unattraktive und kaum als Park genutzte Ecke am Bahndamm kann durch ein ansprechendes Gebäude nur gewinnen. Und mit der Entsiegelung des Geländes rund um die Orangerie wäre viel für den Park gewonnen“, meint auch Karl-Heinz Walter, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Südstadt.