Wir stärken den Mietwohnungsbau

Der Rat der Stadt Köln hat außerdem eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen und ist damit einer wichtigen Forderung der SPD-Ratsfraktion nachgekommen. Wenn Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen und z.B. in Arztpraxen und Büroräume oder wie in der Altstadt in Ferienwohnungen umgewandelt werden soll, dann ist hierfür zukünftig eine behördliche Zustimmung erforderlich. Vermieter, die Wohnungen ohne nachvollziehbaren Grund länger als drei Monate leerstehen lassen, können zukünftig mit einem Bußgeld belegt werden.

„Vor dem Hintergrund der schon heute äußerst angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und mit Blick auf die erwartete Steigerung der Einwohner ist es wichtig, dass die Wohnraumschutzsatzung jetzt beschlossen wurde“, so Horst Noack, stellvertretender Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses. „Natürlich sind wir uns bewusst, dass diese Satzung nicht auf alle Einzelfälle reagieren kann. Wir haben daher die Stadtverwaltung beauftragt, fortlaufend über die Erfahrungen zu berichten und in zwei Jahren einen Beschluss über die Fortführung der Satzung herbeizuführen.“