Wir treten auf die Mietpreisbremse!

Das Kabinett hat jetzt die „Mietpreisbremse“ für laufende Mietverträge per Verordnung beschlossen. „Das ist ein wichtiger Beitrag der Landesregierung, um ständige Mieterhöhungen in Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt einzudämmen“, sagt Reiner Breuer, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.

„Damit setzen wir unsere soziale und mieterfreundliche Wohnungspolitik konsequent fort. Die Landesregierung hat mit der Verordnung einen Beschluss des Landtages aus dem Vorjahr umgesetzt. Sie betrifft 59 Städte und Gemeinden, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist. Darunter sind Städte wie Köln, Bonn und Leverkusen, aber auch viele kleinere Gemeinden im Rheinland. Überall dort dürfen Vermieter die Mieten ab Inkrafttreten der sogenannten „Kappungsgrenzenverordnung“ innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen, maximal aber bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bisher sind bis zu 20 Prozent Mieterhöhung möglich.

Nun kommt es darauf an, unsere soziale Wohnungspolitik zügig mit einer wirksamen zweiten Mietpreisbremse für die Wiedervermietung von Wohnungen zu ergänzen. Der Bund muss rasch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch bei Wiedervermietungen der Mietzins auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Zusammen mit einer verlässlichen sozialen Wohnraumförderung, dem Wohnungsaufsichtsgesetz zur Sicherung der Wohnqualität und einer ganzheitlichen Förderung von Wohnquartieren haben wir weitere wichtige Weichen für eine vernünftige Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen gestellt.“