
Ehrenvorsitzender, Rechtsanwalt Dr. Kurt Trinkaus hat sieht die Gestaltung der Stimmzettel als rechtlich in Ordnung. In einem Leserbrief an den KStA stellt er rechtlich klar.
Die Wahlzettel sind gültig!
Er verweist auf das Grundgesetz und das dort festgelegte Parteienprivileg. "Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit"
Mit seinem Einverständnis veröffentlichen wir den Leserbrief hier.